AGB



A. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern/Kunden des Lektorates Satzwandel, Inhaberin Dagmar Henning, nachfolgend Auftragnehmerin genannt. Die AGB werden vom Kunden, im Nachfolgenden Auftraggeber, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäfte.

B. Vertragsschluss und Umfang der Leistung

(1) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftraggeber das vom Auftragnehmer abgegebene Angebot durch schriftliche Erklärung angenommen hat oder der Eingang des zu korrigierenden Textes schriftlich bestätigt wird. Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per Fax oder E-Mail.
(2) Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB.
(3) Ziel des Korrektorates/Lektorates ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Der Text des Auftraggebers wird hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung geprüft. Die Korrekturen werden so gekennzeichnet, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als zehn Fehler pro Seite) das Erreichen dieses Zieles beeinträchtigen kann, so dass auch nach Abschluss des Korrektorates immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen. Die Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gemäß §§ 611 ff. BGB angeboten.
(4) Das Ziel der Leistungen der Auftragnehmerin ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext im Korrektorat und Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil im Lektorat. Dies bedeutet, dass der Text des Auftraggebers im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden. Stilistische und inhaltliche Überarbeitungen hängen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors ab und verstehen sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen und für das Lektorat wird daher ausgeschlossen.

C. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Auftragnehmerin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auftragnehmerin. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.
(2) Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
(3) Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.

D. Preise und Zahlungbedingungen

(1) Preise werden individuell in schriftlicher Form vereinbart. Es erfolgt eine Orientierung an der im Internet unter www.satzwandel.de veröffentlichten Preisliste.
(2) Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt.
(3) Der Auftraggeber kommt spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.

E. Lieferung

(1) Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (u. a. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der Verpflichtungen nach B. (1). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Auftragnehmerin teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
(3) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist und die Voraussetzungen unter D. (2) erfüllt worden sind.
(4) Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt wie im Auftragsschreiben vereinbart entweder in Papierform oder in Datenform. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die korrigierten Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden sind. Der Versand auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) oder auf eine andere Art der Fernübermittlung erfolgt auf alleinige Gefahr des Auftraggebers. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer Viren sowie Versandschäden auf dem Postweg wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

F. Höhere Gewalt

Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

G. Mängelhaftung

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr befinden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Ein nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text dem Auftraggeber zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.
(3) Sofern sich ein Mangel trotz Beachtung der obigen Sorgfalt zeigen sollte und dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen ist, so verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den gesamten Text innerhalb einer angemessenen Frist nachzuprüfen. Ein Mangel ist dann wesentlich, wenn sich auf fünf Seiten (mit durchschnittlich 30 Zeilen und jeweils 60 Anschlägen pro Zeile) durchschnittlich ein Fehler befindet.
(4) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
(5) Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.

H. Schadensersatz

(1) Alle Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, der Höhe nach auf den Nettorechnungsbetrag beschränkt. Bei Nettorechnungsbeträgen von unter 100 € wird die Haftung abweichend von Satz 1 auf 100 € begrenzt.
(2) Eine Schadensersatzpflicht tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. Ä. wird ausgeschlossen.
(3) Die Auftragnehmerin hat eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen. Die Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.
(4) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache (beispielsweise durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hard- oder Software, den Postweg usw.).
(5) Ferner haftet die Auftragnehmerin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (beispielsweise Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber im vollen Umfang.

I. Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Im Interesse des Kunden ist die Auftragnehmerin berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.

J. Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche Mülheim an der Ruhr. Dies gilt für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sowie gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder für Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

K. Schlussbestimmungen

(1) Der Auftraggeber teilt der Auftragnehmerin alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich unter der Anschrift Satzwandel, Lektorat Dagmar Henning, Magdalenenstr. 15, 45475 Mülheim oder per E-Mail an kontakt@satzwandel.de mit.
(2) Alle Änderungen zu diesen AGB und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(3) Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Widerrufsbelehrung

Sofern Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen:

A. Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Satzwandel
Lektorat Dagmar Henning
Magdalenenstr. 15
45475 Mülheim

Sollte Ihnen diese Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss zugehen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

B. Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die Auftragnehmerin mit deren Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.